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   BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86   

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BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86 (https://dejure.org/1987,6950)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1987 - 6 C 34.86 (https://dejure.org/1987,6950)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1987 - 6 C 34.86 (https://dejure.org/1987,6950)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Einstellung zur sozialen Indikation

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Angesichts der Vielzahl der Argumente, die etwa vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 1) für und gegen eine mehr oder minder begrenzte Zulässigkeit des Abbruchs einer Schwangerschaft etwa bei einer sozialen Indikation aufgezählt worden sind, kann sich nach dem erwähnten Urteil des Senats vom 15. August 1980 (insbesonder BVerwGE 60, 338) die Verneinung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst jedenfalls nicht allein auf die zu einem Teilaspekt dieser Problematik geäußerte Ansicht des Wehrpflichtigen stützen.
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Das Verwaltungsgericht kann diese Beanstandungen der Revision berücksichtigen, wenn es unter Beachtung der vom Senat u.a. in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze über das Anerkennungsbegehren des Klägers für den maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung befindet.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Vielmehr muß die Entscheidung darauf abgestellt werden, ob der Wehrpflichtige nach seiner persönlichen Entwicklung, Lebensführung und seinem bisherigen Verhalten, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war, sowie insbesondere der Motivation seiner Entscheidungsbildung die behauptete Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. BVerwGE 55, 217).
  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - sowie vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 51.82

    Wehrpflichtiger - Nothilfesituation - Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Von einem Wehrpflichtigen, der eine unbedingte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geltend macht, kann nicht erwartet werden, daß er im Rahmen einer militärischen oder ähnlichen kämpfenden Einheit tätig wird, wenn er diese Situation nicht als eine Notwehr- oder Nothilfelage, in der auch ihm eine Verteidigungshandlung mit möglicher Tötungsfolge jedenfalls gestattet sein muß, empfindet (vgl. dazu das zu einem anderen Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes ergangene Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 51.82 - ; Aktenzeichen des VG: 1 K 328/81) Schließlich tragen auch die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Entwicklung des Klägers zum Antrag auf Anerkennung sowie zu seinem fehlenden sozialen Engagement die angefochtene Entscheidung nicht.
  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 34.82
    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - sowie vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -).
  • BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - sowie vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -).
  • BVerwG, 15.08.1980 - 7 C 57.78

    Anspruch auf Einsicht in eine Leasing-Kartei durch ein Überwachungsamt -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Angesichts der Vielzahl der Argumente, die etwa vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 1) für und gegen eine mehr oder minder begrenzte Zulässigkeit des Abbruchs einer Schwangerschaft etwa bei einer sozialen Indikation aufgezählt worden sind, kann sich nach dem erwähnten Urteil des Senats vom 15. August 1980 (insbesonder BVerwGE 60, 338) die Verneinung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst jedenfalls nicht allein auf die zu einem Teilaspekt dieser Problematik geäußerte Ansicht des Wehrpflichtigen stützen.
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 103.75

    Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch als Indiz für Fähigkeit zu sittlich

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - sowie vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 6 C 27.87

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113>, vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - , vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 - sowie vom 24. Februar 1987 - BVerwG 6 C 34.86 -).
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